Unser Konzept zur Qualitätssicherung beruht auf drei Säulen
- fachliche Qualifikation und Weiterbildung unserer Mitarbeiter
- stetige Implementierung aktueller wissenschaftlicher Standards
- regelmäßige wissenschaftliche fachpsychologische Supervision
Die mehrmals im Monat stattfindenden Teamsitzungen und Supervisionen sind zur Qualitätssicherung unerlässlich.
Eine fristgerechte Erledigung der erteilten Aufträge ist ebenfalls eines unserer Qualitätsmerkmale. Wir sind immer bemüht, die angeforderten Gutachten möglichst innerhalb von 3 Monaten nach Auftragseingang fertigzustellen, und damit unseren Auftraggebern die notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten. Falls dies in Einzelfällen nicht möglich sein sollte, fühlen wir uns zur sofortigen Information verpflichtet.
Die Einhaltung der vorherrschenden Standards bei der Gutachtenerstellung ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Diese umfassen formale Richtlinien in Anlehnung an die Formalia internationaler psychologischer Forschungspublikationen nach dem Vorbild der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPS), die Richtlinien zur Gutachtenerstellung des Berufsverbandes Deutscher Psychologen (BDP), die Richtlinien der interdisziplinären Fachgruppe Familienrechtliche Gutachten (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Deutsche Gesellschaft für Psychologie u.a.) und die gängigen Richtlinien der familienrechtspsychologischen Begutachtungspraxis (Dettenborn & Fichtner, 2015; Kannegießer & Rotax, 2015; Westhoff & Kluck, 2014).
Zum anderen richten wir uns nach den geltenden inhaltlichen Richtlinien, wie sie z.B. der BGH in 1999 zur Aussagepsychologie formuliert hat.
Die fachliche Qualifikation des Sachverständigen ist obligatorisch für die Erstellung rechtspsychologischer Gutachten, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. Alle unsere Mitarbeiter sind entweder Diplom-Psychologen oder haben einen gleichwertigen Master-Abschluss in Psychologie.
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